Taxitarif der Stadt Wuppertal

 

Bestellt ein Kunde ausdrücklich eine Großraumtaxe (PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen), so ist unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen ein Zuschlag zum Grundpreis von 5,00 € zu berechnen. Dieser Zuschlag wird auch erhoben, wenn mehr als 4 Fahrgäste von solch einem Fahrzeug befördert werden wollen. Werden Großraumtaxen ohne ausdrückliche Bestellung für normale Personenbeförderung bis 4 Fahrgäste verwendet, darf der Zuschlag nicht erhoben werden.

Bei Fahrten innerhalb der Stadt Wuppertal darf die Anfahrt zu dem Ort, von dem aus die Beförderung beginnen soll, nicht berechnet werden.

Der Fahrpreisanzeiger darf erst eingeschaltet werden, wenn der Besteller Kenntnis von der Ankunft der Taxe hat.

Kommt es aus einem vom Besteller zu vertretenden Grunde nach Auftragserteilung und Abfahrt der Taxe zum Bestellort nicht zur Ausführung der Fahrt, so hat der Besteller als Aufwandsentgeld 4,80 € zu zahlen.

Sondervereinbarungen über Beförderungsentgelte, die vom Oberbürgermeister - Ressort Ordnungsaufgaben - genehmigt sind, unterliegen nicht diesem Tarif.

Auf Verlangen des Fahrgastes hat der Taxifahrer eine Quittung zu erteilen, aus der die Ordnungs-Nr. der Taxe, die Fahrtstrecke und der Gesamtbetrag des Fahrpreises sowie der anzuwendende Mehrwertsteuersatz zu ersehen sein muss.

 
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